CODE OF CONDUCT

Präambel

Wir, die Alu-Point GmbH & Co KG, sind ein Familienunternehmen, das gemeinsam Unternehmensgrundsätze und Führungsgrundsätze integriert hat. In unserer Unternehmenskultur werden Werte sichtbar, die unser Handeln bestimmen und ausdrücken, wofür wir als Unternehmen heute und in Zukunft stehen.

Zudem gibt es unternehmensinterne Regelungen und Vereinbarungen, denen wir ebenso verpflichtet sind, wie den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen.

Der Code of Conduct ist eine Selbstverpflichtung aller Mitarbeitenden im Unternehmen für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Regelungen und Vereinbarungen. Er bietet Orientierung für ein ordnungsgemäßes Handeln im Geschäftsalltag und soll dazu beitragen, Unternehmensrisiken zu vermeiden.

Alle Mitarbeitenden haben die Pflicht, die im Code of Conduct niedergeschriebenen Inhalte, sowie die geltenden Gesetze, Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen, welche für den jeweiligen Verantwortungsbereich relevant sind, zu kennen und danach zu handeln.

Der Code of Conduct gilt im gesamten Unternehmen der Alu-Point GmbH & Co KG. Bereits bestehende Richtlinien, wie z.B. Prozesse, Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarungen, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass jeder Mitarbeitende als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen wird und durch sein Verhalten und Handeln zur positiven Wahrnehmung der Alu-Point GmbH & Co KG und damit auch zum Unternehmenserfolg beitragen kann und soll.

GRUNDSÄTZE DIESER VERPFLICHTUNG

VERHALTEN IM GESCHÄFTLICHEN UMFELD

Einhaltung von rechtlichen Anforderungen und Kundenanforderungen

Eine unserer Grundprinzipien ist die Einhaltung und das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften. Nur so können wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Wir, die Alu-Point GmbH & Co KG, beachten dabei jederzeit die geltenden rechtlichen Anforderungen, sowie die an uns gestellten Kundenanforderungen und informieren uns proaktiv über etwaige Änderungen und Neuerungen.

Beziehung zu Geschäftspartnern

In der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern legt die Alu-Point GmbH & Co KG viel Wert auf einen vertrauens- und respektvollen Umgang.
An uns wird die Erwartung gestellt, dass unsere Kunden sich auf einen rechtskonform handelnden Geschäftspartner verlassen können. So erwartet auch die Alu-Point GmbH & Co KG, dass die Geschäftspartner sich an geltendes Recht und an vertraglich festgehaltene Vereinbarungen halten.
Auch wenn sich dies aus rechtlichen und ökonomischen Gründen nicht durchgängig kontrollieren lässt, bleibt unsere Erwartungshaltung dahingehend bestehen.

Schutz geistigen Eigentums

Geistiges Eigentum ist per Gesetz (z.B. Urhebergesetz, Marken- oder Patentgesetz) oder als Geschäftsgeheimnis geschützt. Als geschütztes, geistiges Eigentum gelten alle Produkte geistiger Arbeit, ganz unabhängig von ihrem kommerziellen Wert.
Geistiges Eigentum ist ein wertvoller Vermögenswert. Aus diesem Grund erachten wir es als unsere Pflicht, dieses Eigentum auch im Hinblick auf unsere Geschäftspartner zu schützen.
Betriebsgeheimnisse dürfen der Öffentlichkeit oder unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden – dazu zählen auch Familienangehörige und der Freundeskreis. Alle Mitarbeitenden tragen zum Schutz vertraulicher Informationen bei.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen (ob digital, in gedruckter oder anderer Form), welche die Alu-Point GmbH & Co KG und ihre Mitarbeitenden erhalten oder herausgeben, sind ausschließlich für die genannten Empfängerkreis, nicht aber zur internen Verbreitung oder externen Veröffentlichung bestimmt.
Die unbefugte Weitergabe von Informationen über das Unternehmen oder unsere Kunden an Dritte, wie z.B. Medien oder Wettbewerber, stellen eine Verletzung der Vertraulichkeit dar und können u.a. Datenschutzverstöße oder Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz darstellen.
Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Kunden oder Dritten achten wir auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit, sowie Einhaltung der geltenden Gesetze und Regeln.
Bestehende Meldepflichten gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden oder Kontrollstellen werden von uns beachtet.

Nutzung und Sicherheit von IT-Systemen

Bei der Nutzung von IT-Systemen sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen (Passwörter, aktuelle Technologien und lizensierte Software) erforderlich, um den Schutz geistigen Eigentums und persönlicher Daten zu gewährleisten. Die Missachtung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen kann schwerwiegende Folgen haben – wie z.B. Datenverlust, Diebstahl personenbezogener Daten oder Verletzung des Urheberrechts.
Da sich digitale Informationen in der heutigen Zeit schnell verbreiten und vervielfältigen lassen und praktisch unzerstörbar sind, ist mit großer Sorgfalt auf den Inhalt von E-Mails, Anhängen, heruntergeladenen Dateien und gespeicherten Sprachmitteilungen zu achten.
Unsere Mitarbeitenden verpflichten sich, die von der Alu-Point GmbH & Co KG bereitgestellten IT-Systeme ausschließlich zur Erfüllung geschäftlicher Aufgaben und nicht für unangemessene und unzulässige Zwecke zu nutzen. Darunter fallen auch unmoralische und illegale Aktivitäten (z.B. Missbrauch von zugeteilten Passwörtern oder Herunterladen von unangemessenen Inhalten aus dem Internet).

Produktsicherheit und Produktqualität

In der Produktion – gleich ob Eigenfertigung oder durch Partnerunternehmen – achten wir sehr genau auf Sicherheit und Qualität.
Der Handel und die Verarbeitung von Produkten erfolgen in unserem Unternehmen mit großer Sorgfalt und unter Beachtung der Richtlinien der Arbeitssicherheit.

VERHALTEN GEGENÜBER KOLLEGEN UND MITARBEITENDEN

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Alle Mitarbeitenden, Partner sowie Kunden der Alu-Point GmbH & Co KG haben das Recht auf eine gerechte und respektvolle Behandlung. Wir pflegen in unserem Unternehmen Chancengleichheit und treffen unsere personalbezogenen Entscheidungen frei von jeder Diskriminierung. Bei uns erfolgt die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Alters, der Kultur, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung.

Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Die Alu-Point GmbH & Co KG steht für ein Arbeitsumfeld, in dem der Wert jedes Einzelnen anerkannt wird. Wir fördern den respektvollen Umgang, Wertschätzung, Höflichkeit und Ehrlichkeit in unserem Unternehmen. Für uns steht ein freundlicher und fairer Umgang ebenso im Vordergrund, wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Alu-Point GmbH & Co KG erkennt die international geltenden Menschenrechte an und unterstützt dessen Einhaltung. Jede Form von Zwangsarbeit oder Menschenhandel wird von uns strikt abgelehnt.
Wir bekennen uns zum Verbot jeglicher Form von Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen achten wir auf das Mindestalter für die Zulassung und Beschäftigungsgrenzen von Mitarbeitern unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen.
Wir achten auf faire Arbeitsbedingungen und auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Pausenzeiten.
Unsere Mitarbeitenden haben das uneingeschränkte Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter auf eine angemessene Vergütung und Sozialleistungen an. Diese orientieren sich mindestens an den in Deutschland geltenden Mindestlöhnen oder geltenden Tarifabschlüssen. Ebenso werden alle arbeitsvertraglich vereinbarten Löhne, Gehälter, Leistungen und national vorgeschriebenen Sozialleistungen gezahlt bzw. abgeführt.
Die Alu-Point GmbH & Co KG lehnt jede Art der Diskriminierung im Arbeitsumfeld ab. Wir fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und sorgen dafür, dass alle Entscheidungen, die Mitarbeitenden betreffen (z.B. Einstellung, Beförderung, Aus- und Weiterbildungen) ausschließlich auf Grundlage von Qualifikationen und Fähigkeiten getroffen werden. Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Nationalität, Behinderungen, soziale Herkunft, persönliche Beziehungen oder Gewerkschaftsmitgliedschaft haben keinen Einfluss auf derartige Entscheidungen.
Wir verurteilen jede Form von sexueller Belästigung unserer Mitarbeitenden und gehen mit allen rechtlichen Mittel dagegen vor.

Wir erwarten, dass auch unsere Lieferanten in der Abwicklung ihrer geschäftlichen Tätigkeiten entsprechend unserer oben genannten Werte handeln.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden sind für uns ein essentieller Bestandteil in allen Betriebsabläufen. Die Alu-Point GmbH & Co KG beachtet die geltenden gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz. Wir sind uns der Gefährdungen unserer Mitarbeitenden im Arbeitsumfeld bewusst und schaffen ein Arbeitsumfeld, dass möglichst frei von gesundheitlichen Risiken ist. Die Arbeitsbedingungen sind bedürfnisgerecht gestaltet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterworfen.
Die Mitarbeitenden halten sich an die geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und fördern die betriebsinterne Sicherheit im Arbeitsumfeld. Unsere Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu unterweisen und bei der Umsetzung zu unterstützen.

Die Alu-Point GmbH & Co KG hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um im Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Dabei begegnen wir Unfällen und Störungen präventiv. Neben den zuvor genannten Regelungen zum unmittelbaren Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden fallen hierunter vor allem der Schutz vor Arbeitsunfällen, Störungen und giftigen Substanzen.

Prävention findet auch im Brandschutz statt. Alle Einrichtungen und Anlagen der Alu-Point GmbH & Co KG sind so konzipiert, dass die Brandgefahr möglichst gering gehalten wird. Wir gehen nach dem STOP-Prinzip vor. Neben dem technischen Brandschutz werden geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Brandgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Weitere interessierte Parteien, wie Feuerwehr und Berufsgenossenschaft unterstützen uns bei unseren Bemühungen. Notfallpläne und Brandschutzübungen helfen uns, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

Auch unsere Lieferanten sind aufgefordert, die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu beachten. Unsere Lieferanten müssen aktiv
Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle zu verhüten, so dass ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld gewährleistet ist.

Fairer Wettbewerb

Die Alu-Point GmbH & Co KG verpflichtet sich dem fairen Wettbewerb. Wir halten uns als Unternehmen an die entsprechenden Gesetze und Regeln zum Vorteil aller Marktteilnehmer. In nahezu allen Ländern sind Beziehungen und Absprachen mit Konkurrenten, Lieferanten, Vertriebsunternehmen und Händlern gesetzlich verboten, wenn sie den fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Dazu zählen u.a. Preisabsprachen, Aufteilung von Kunden oder Verkaufsgebieten, sowie andere unlautere Wettbewerbsmethoden.
Die Alu-Point GmbH & Co KG lehnt jede Art der Korruption, Erpressung oder Bestechung entschieden ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keinster Weise durch ungebührliche Leistungen (Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen etc.) beeinflusst werden. Wir haben organisatorische Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sollte dennoch ein persönliches Interesse oder ein Interessenkonflikt bestehen, so ist dies offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen dem Betroffenen keine Nachteile. Es wurden geeignete Maßnahmen für ein Whistleblowing eingeleitet.

Wir gehen davon aus, dass unsere Lieferanten die für sie geltenden rechtlichen Anforderungen kennen und danach handeln.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Wir, die Alu-Point GmbH & Co KG, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um. Dazu treffen wir vorsorgende Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, der Vermeidung von Abfall, der Erhaltung der Wasserqualität und dem sparsamen Gebrauch von Wasser, einem verantwortungsbewussten Chemikalienmanagement, der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Reduzierung von Treibhausgasen. Wir wenden konsequent die Vorgehensweise entsprechend der Abfallhierarchie an.
Wir fördern den Einsatz, effizienter und umweltschonender Technologien und achten auf die Einhaltung der nationalen rechtlichen Anforderungen und Standards an die Umwelt. Unser Ziel ist unseren ökologischen Fußabdruck auf ein Minimum zu reduzieren.

Wir erwarten die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mensch und Umwelt auch von unseren Geschäftspartnern.

KONSEQUENZEN BEI NICHTBEACHTUNG

Umsetzung

Dieser Code of Conduct verbindet geltende rechtliche Anforderungen und betriebliche Regelungen. Die Alu-Point GmbH & Co KG und im Speziellen ihre Führungskräfte sind Ansprechpartner bei Fragen zu diesen Regelungen und sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden diesen Verhaltenskodex kennen und verstehen. Sie achten im Rahmen ihrer Tätigkeit auf das gewünschte Verhalten der Mitarbeitenden und ergreifen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, um Regelverstöße in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern. Bei Verstößen gegen geltende, rechtliche Anforderungen und Richtlinien sehen wir uns als Unternehmen gezwungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen.

Um dieser Situation vorzubeugen, bauen wir auf eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften. Sie zeigt sich in ehrlicher und offener Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung.

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